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Werkstattordnung
bedeutet: „Regeln für alle Menschen in der Werkstatt“
Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber, der vielseitige und anspruchsvolle Arbeitsplätze bietet. Wir erfüllen den gesellschaftspolitischen und satzungsgemäßen Auftrag der Rehabilitation, der beruflichen Bildung und der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung. Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten.
1. Wo wird die Werkstattordnung angewendet?
Die Werkstattordnung wird an allen Arbeitsstellen der Werkstatt angewendet.
Die Werkstattordnung hängt an jeder Arbeitsstelle. Jeder kann sie lesen. Alle neuen Beschäftigten bekommen sie zusammen mit dem Werkstattvertrag.
Die Werkstattordnung wird jedes Jahr mit der Geschäftsführung und dem Werkstattrat neu besprochen.
- Die Wege nach draussen müssen immer frei sein.
- Müll gehört in die Mülleimer.
- Niemand darf etwas kaputt machen.
- Jeder muss vorsichtig mit den Dingen der Werkstatt umgehen.
- Während der Arbeitszeit bleiben alle Beschäftigten in der Werkstatt
- Rauchen ist nur an den Plätzen für Raucher erlaubt.
- An allen anderen Plätzen ist Rauchen verboten.
- Alkohol und Drogen sind in der Werkstatt verboten.
- Wer betrunken ist, darf nicht in die Werkstatt kommen.
- Wer Drogen genommen hat, darf nicht in die Werkstatt kommen.
- Jeder Beschäftigte muss seinen Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.
- Getränke sind am Arbeitsplatz verboten.
Arbeitszeit ist von:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 7 Uhr 30 bis 15 Uhr 30

- Freitag: 7 Uhr 30 bis 14 Uhr 15


- Die Pausenzeiten sind an jeder Arbeitsstelle festgelegt.
- Die Öffnungszeiten der Kantine stehen auf einem Zettel. Der Zettel hängt an der Kantine.
- Die Arbeitszeiten können an den Arbeitsplätzen unterschiedlich sein. Das hängt vom Arbeitsbereich ab.
